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In den Bereichen, in denen die ermittelten Kennzahlen einen Handlungsbedarf erkennen lassen, erfolgt nun
die konkrete Untersuchung der Verhältnisse. Dazu werden die notwendigen Arbeitsplatztypen mit Ihnen
gemeinsam festgelegt und wir gehen gemeinsam einen Fragenkatalog durch. Eine Mitarbeiterbefragung
ist nicht vorgesehen. Die Fragen beziehen sich auf bislang getroffene Vorkehrungen, Anweisungen und
Anschaffungen, die das Risiko von Stress, Erschöpfung, Ermüdung und Monotonie reduzieren. Danach
werden in einer zweiten Auswertung Sachverhalte abgefragt.
 
Schritt 2: Dokumentation
Im zweiten Schritt fordert der Gesetzgeber eine ausführliche Dokumentation der Kennzahlen und der
vereinbarten Maßnahmen. Wir integrieren Ihre Daten in einer Ihnen zugänglichen Organisations- und
Projektdatenbank. So weisen Sie zu jeder Zeit gegenüber der Gewerbeaufsicht nach, dass Sie den gesetzlichen
Anforderungen nachgekommen sind. Dies hilft Ihnen auch im Falle einer Haftungsforderung durch einen Sozialversicherungsträger.
 
Schritt 3: Maßnahmen
Aus allem wird dann ein Handlungsbedarf abgeleitet. Der Gesetzgeber fordert, dass dieser Handlungsbedarf in
geeigneten Maßnahmen dargestellt wird. Dabei geht es nicht um theoretische BGM‐Maßnahmen, die viel Zeit
und Aufwand bedeuten können. Vielmehr empfehlen wir Maßnahmen, die bereits bestehende Präventionsleistungen
der Krankenkassen einschließen und den Arbeitgeber finanziell entlasten können.

Denkbare Maßnahmen aus einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sind:

  • Empfehlung von Anweisungen oder Regeln
  • Empfehlung von räumlichen und technischen Veränderungen
  • Kursangebote von Krankenkassen und Präventions-Experten ermitteln
  • einmalige Veranstaltungen für das Unternehmen planen

 
Gerne beraten wir auch Sie zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch!

 
Rufen Sie uns dazu einfach an: 0 86 52 - 601 33 53

Oder schicken Sie eine E-Mail.

 

 

 

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