Praxisbeispiel Gesundheitswesen
Für Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, also Krankenhäuser, Kliniken, Altenheime, Pflegeheime oder Pflegedienste ist die psychische Gesundheitsbeurteilung eine besonders dringliche
Aufgabe. Zahlreiche Abläufe und Prozesse unterliegen der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Die ärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, die technische Abteilung, die Verwaltung und andere
Abteilungen. Daher ist die Zusammenfassung von Bereichen sehr wichtig, damit Kosten und Aufwendungen überschaubar bleiben.
Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung; zunächst werden grundlegende Kennzahlen erhoben:
• Überstunden, Fluktuation
• Unfälle
• nicht genommene Urlaubstage
Wenn Sie im Rahmen der Vorbeugung gegen den demografischen Wandel bereits Kennzahlen erfasst haben, lassen diese sich auch für die psychische Gesundheitsbeurteilung nutzen. Nach der Erhebung der
Kennzahlen und der Zusammenfassung der Bereiche legen wir Ihre Einrichtung in der bundesweiten zentralen Datenbank an. Bei der ersten Auswertung vergleichen wir dann mit bundesweit anerkannten
Kennzahlen, ob für die Bereiche Handlungs-bedarf besteht. Wenn dies für den jeweiligen Bereich nicht der Fall ist, wird dies schriftlich dokumentiert und das Verfahren für diesen Bereich
beendet.
In den Bereichen, in denen die ermittelten Kennzahlen einen Handlungsbedarf erkennen lassen, erfolgt nun die konkrete Untersuchung der Verhältnisse. Dazu werden die notwendigen Arbeitsplatztypen mit
Ihnen gemeinsam festgelegt und wir gehen gemeinsam einen Fragenkatalog durch. Eine Mitarbeiterbefragung ist nicht vorgesehen. Die Fragen beziehen sich auf bislang getroffene Vorkehrungen, Anweisungen
und Anschaffungen, die das Risiko von Stress, Erschöpfung, Ermüdung und Monotonie reduzieren. Danach werden in einer zweiten Auswertung Sachverhalte abgefragt.
Schritt 2: Dokumentation
Im zweiten Schritt fordert der Gesetzgeber eine ausführliche Dokumentation der Kennzahlen und der vereinbarten Maßnahmen. Wir integrieren Ihre Daten in einer Ihnen zugänglichen Organisations- und
Projektdatenbank. So weisen Sie zu jeder Zeit gegenüber der Gewerbeaufsicht nach, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen sind. Dies hilft Ihnen auch im Falle einer Haftungsforderung
durch einen Sozialversicherungsträger.
Schritt 3: Maßnahmen
Aus allem wird dann ein Handlungsbedarf abgeleitet. Der Gesetzgeber fordert, dass dieser Handlungsbedarf in geeigneten Maßnahmen dargestellt wird. Dabei geht es nicht um theoretische BGM‐Maßnahmen,
die viel Zeit und Aufwand bedeuten können. Vielmehr empfehlen wir Maßnahmen, die bereits bestehende Präventionsleistungen der Krankenkassen einschließen und den Arbeitgeber finanziell entlasten
können.
Denkbare Maßnahmen aus einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sind:
• Empfehlung von Anweisungen oder Regeln
• Empfehlung von räumlichen und technischen Veränderungen
• Kursangebote von Krankenkassen und Präventions-Experten ermitteln
• einmalige Veranstaltungen für das Unternehmen planen
Gerne beraten wir auch Sie zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch!
Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf