Deutschlandweit erreichbar 0800 / 807 0100 350
Deutschlandweit erreichbar 0800 / 807 0100 350 

 zurück zur Seite 1 - FAQs Hier finden Sie Antworten

 

 

Q: Wie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
A: Auch Kleinbetriebe müssen aktuelle Unterlagen über die im Betrieb durchgeführte
Gefährdungsbeurteilung vorhalten und den Arbeitsschutzbehörden Einsicht gewähren.
Aus den Unterlagen müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die daraufhin
definierten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich
sein. Notwendig ist eine schriftliche, fälschungssichere Dokumentation. Die Dokumentation
umfasst drei Bereiche: Die Übersicht über die Kennzahlen, die in den Abteilungen von Ihnen
als Entscheidungsbasis ermittelt wurden, die eventuell untersuchten Arbeitsplatztypen und
die eventuell durchgeführten Maßnahmen – mit der Nachkontrolle.
 
Q: Welches Gesetz ist die Grundlage der psychischen Gefährdungsbeurteilung?
A: Das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (ArbSchG),
novelliert am 25. Oktober 2013. Den genauen Wortlaut des gesamten Gesetzes finden Sie unter
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
 
Q: Heute werden Burnout und psychische Belastung in der Öffentlichkeit verstärkt
thematisiert und zu einer Volkskrankheit deklariert. Handelt es sich tatsächlich um
eine neue Erscheinung?

A: Nein, schon immer gab es Arbeitsbedingungen, die zu einer hohen Belastung führen konnten.
Jedoch hat sich die Arbeitsweise deutlich geändert. Wo früher körperliche und oft monotone
Tätigkeiten im Vordergrund standen, herrscht heute eher Zeitdruck und Multitasking. Auch
wenn die Medienberichte oftmals die Meinung entstehen lassen, dass es sich bei einem Burnout,
um eine weitverbreitete Erkrankunghandelt, haben die psychischen Diagnosen in den letzten
Jahrzehnten nicht zugenommen.
 
Q: Kann die Gefährdungsbeurteilung über den Sicherheitsaspekt hinaus noch weiteren
Nutzen für ein Unternehmen haben?

A: Die Beurteilung bietet eine große Chance für Unternehmen. Denn es werden diejenigen Faktoren
aufgedeckt, die eine zentrale Auswirkung auf flüssige Prozesse, effiziente Aufgabenerledigung,
Qualität der Dienstleistungen und Produkte und ebenso auf die Zufriedenheit und Motivation der
Beschäftigten haben:
die Organisation der Arbeit und das Management des gesamten Betriebes. Sie sind letztendlich
die Grundlage für die Produktivität in Ihrem Unternehmen.
  

Gerne beraten wir Sie unverbindlich

 

 

zurück zur Seite 1 - FAQs

Druckversion | Sitemap
© PsychGB Auditierung & Lösungskompetenz